Der Fall Hans-Ulrich Burgermeister / Barbara Kesselring

 

Das Gerichtsbuch 
aus dem Jahre 1710




 


 
 
Gerichtsbuch aus dem Jahre 1710 

 

Das Verhör 

 
 

Die Gerichtsherren



 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

"Ob der Burgermeister mit Ernst
ab seinem Weib sich bey ihme beklagt" 

"Wüsse wohl das Er das Weib nit gehren gehabt weil man ihn selbige zu heiraten gleichsam gezwungen,..."


  
Urteil
Es haben meine hochgeehrten Herren Landt- und 
Malefizrichter nach angehörter Berycht, auch ge-
thaner Clag und Anthworth durch die Maiora er-
kannt und gesprochen, Daß gegenwärtige
Malefizpersohn Mr Johannes dem scharpfrichter
in seine Handt und Bandt überantworthet werden
solle, der ihne auff die gewohnliche richtstatt
füehren, ihne alldorten auff die buechen ausspannen
und legen, und durch die Stöss deß rads ihme seine
Glieder zerbrechen, hernach auch nach gegebennen
Hertz- oder Gsellenstoss ihn auff das Rad ein-
flechten, und bey dem Galgen Mänigklichen
zue einem Exempel aufsteckhen. Wann dann
solches beschechen, Er hie Zeitlich gebüßt haben,
auch sein hab und Guet dem hochobrigkeitlichen
Fisco heimbgefallen sein, begehrt man hieruon
Brieff und Sigel, sollen selbige mitgetheillt
werden.