Die Herrschaft Altenklingen Beim Lesen unserer Chronik stösst man auf Schritt und Tritt auf die Zollikofers, die auf Schloss Altenklingen bei Märstetten regierten. Der Zehnte musste dort abgeliefert werden und für alles und jedes musste man "aufs Schloss" um das Einverständnis der Gutsherren einzuholen. Ich war deshalb sehr erfreut, als mich der heutige "Schlossherr" Andreas Zollikofer einlud, das noch heute im Familienbesitz befindliche Schloss zu besuchen. Er nahm sich viel Zeit, mir das ganze Schloss mit seinen kostbaren Antiquitäten zu zeigen. Wir haben uns sehr gut verstanden, vom einstigen Untertanenverhältnis war nichts mehr zu spüren! Zur Geschichte
Die Herrschaft Altenklingen blieb über Jahrhunderte erhalten. Erst im Jahre 1798, mit der Befreiung des Thurgaus, wurde auch diese Herrschaft aufgelöst. Die Besitzer von Altenklingen waren:
1798 befreite sich der Thurgau und
war nun kein Untertanenland mehr. Die Existenz der Herrschaften hörte
auf. Die meisten Gerichtsherren waren froh, in diesen stürmischen
Zeiten wenigstens ihr Vermögen sicherzustellen. Der Gerichtsherrenbote
begab sich am 19. März mit der Verzichtleistungsurkunde auf die
Reise. Nach 18 Tagen kehrte er zurück mit einer dutzendfach gesiegelten
Urkunde, die Herren verzichteten alle auf ihre Rechte im Thurgau. Ehre wem Ehre
gebührt
|
Aktenkundiger Altenklinger Alltag |
|
1486 | Michael
von Landenberg von Breitenlandenberg zu Altenklingen belehnt Hans
Burgermeister von Märstetten (genannt Spiesslein) mit Holz und
Buschwerk an der Chemenwiese und am Chemenbach am Weg zwischen Wagerswil
und Märstetten zu einem rechten Erbzinslehen. Schwemmholz darf
aus dem Bach gezogen, jedoch darf nicht gefischt werden |
1527 | Vor dem
Weibel Hans Burgermeister, der im Namen des Ulrich von Landenberg in
Märstetten zu Gericht sitzt, verkauft Margret Isenhart der Frau
von Heinrich Schumacher von Evenhäusli (Rychlingen) ein Mannmad
Wiese, am Kemnen gelegen, für 20 fl 5 ß in Konstanzer Währung. |
1530 | Schlichten
Gerichtsherr Ulrich von Landenberg und sein Weibel Hans Burgermeister
einen Streit wegen Fallobst. Sie entscheiden, dass die Früchte
dem gehören, auf dessen Boden sie liegen. |
1590 | Zacharias
Burgermeister von Engwang, Thias Schönholzer und Klein Mayer beide
von Märstetten, erklären, dass sie dem Abraham Vögeli
von Engwang jährlich 4 Batzen in den Zehnten zu zahlen hätten.
Die als Unterpfand dienenden Güter werden aufgeführt. |
1597 | Jakob Burgermeister und später
seine Witwe sind Lehensleute auf dem Bauernhof Altenklingen |
1613 | Hans Burgermeister ist Lehensmann auf dem Bauernhof Altenklingen |
1616 |
Am 21. Februar konnten die Gerichtsherren
Zollikofer den halben Zehnten von Christoph Kassler zum Preise von 1800
Gulden erwerben. Dazu kam allerdings als Geschenk an die Klosterfrauen
eine vergoldete silberne Stinze à 25 Loth zu 16½ Batzen,
entspricht 27 Gul-den und 30 Kreuzer. Schon eine Woche später konnten
die Zollikofer die andere Hälfte des Engwanger-Zehnten, samt dem
in Engwang liegenden Lehenshof, der Regula Vögeli für 2575
Gulden abkaufen - unter Zustimmung ihres Vormundes. Den Lehenshof in
Engwang verkauften sie aber sofort an Ulrich Burgermeister für
848 Gulden. Von Ulrich übernahmen die Gerichtsherren dafür
ein Haus in Märstetten an der Hub (diesem Haus sind wir schon im
einem Dokument aus dem Jahre 1468 begegnet) zum Betrag von 200 Gulden.
|
1619 | Hans
Burgermeister zu Egelshofen kauft von Abraham Hermann einen Hof mit
Haus, Stadel, Speicher, Torkel und Zubehör und lässt diesen
von Joachim Zollikofer, Bürgermeister der Stadt St. Gallen, zu
einem rechten Erblehenszins belehnen |
1650 | Dorfweibel Burgermeister reklamiert bei den Gerichtsherren Zollikofer, dass ihm für seine Amtshandlungen immer noch der Weibelmantel fehle |
1692 | Vor Hauptmann
Johann Ulrich Püntener von Brandenberg, des Rats Seckelmeister
von Uri sowie Landvogt im Thurgau, verkauft Jakob Burgermeister von
Altenberg dem Ruprecht Zollikofer, Verwalter der Herrschaft Altenklingen,
zu deren Händen seinen Lehenhof bestehend aus Haus, Garten samt
Zubehör |
1698 | Heinrich
Burgermeister nimmt ein Lehen von Konrad Germann |
1699 | Jakob
ist Lehensmann auf dem Bauernhof Altenklingen |
1736 | Leute,
welche in- und ausserhalb der Herrschaft Altenklingen Schirm- und Fallhennen
abzuliefern haben, werden aufgeführt |
1772 | Hans Heinrich wird mit dem Rittergut zu Engwang von der Herrschaft belehnt |
1781 | Kommt
es zwischen dem Obervogt David Zollikofer und Fähnrich Johann Burgermeister
aus Engwang zu einem "Uberkommniß",
dass dieser ein Feld einzäunen dürfe. Dafür muss er dem
Obervogt innerhalb zweier Jahre einen Kirschbaum fällen |
1784 | Als
Weibel und Stabhalter amtet Hans Heinrich Burgermeister im Auftrage
von Obervogt David Anton Zollikofer |
1792 | Der
Wigoltinger Gerichtsweibel Johann Heinrich Burgermeister wird Zehnteneinzieher
u. Holzförster im Bezirk Engwang. Seine Pflichten werden genau
umschrieben. (Dokument) |
1792 | Johann
Heinrich Burgermeister, Gerichtsweibel und Gemeindeschreiber zu Engwang,
erstellt auf Ansuchen der Gemeinde eine Abschrift der zwischen dem Domprobst
von Konstanz, dem Gerichtsherren von Altenklingen und der Gemeinde getroffenen
Einzugsverordnung vom 11. November 1675 |
1799 | Die Gemeinde
Engwang versichert dem Verwalter Zollikofer zu Altenklingen den Zehnten
im bisherigen Rahmen getreulich abliefern zu wollen. Unterzeichnet wurde
das Dokument von Johann Heinrich Burgermeister, Gemeindeschreiber und
Zehntenmann |
1804 | Eine
verordnete Kommission für die inneren Angelegenheiten des Kantons
Thurgau richtet einen Aufruf an die nach Altenklingen zehntenpflichtigen
Engwanger-Bürger und erklärt das weitere Vorgehen, da die
Schatzungen im Zusammenhang mit der Zehntenberichtigung zu niedrig ausgefallen
seien |