Ablassbrief vom 20. Februar 1477 
Rodericus Dortuensis, Angelus Penestrinus, Oliverius Albanensis, Bischöfe; Marcus vom Titel des heiligen Markus, Stephanus vom Titel des heiligen Adrian, Ausias vom Titel des heiligen Vitalis, Antonius Jacobus vom Titel des heiligen Vitus, Philibertus vom Titel der heiligen Lucia, Johannes vom Titel des heiligen Angelus‚ Priester; und Franciscus vom heiligen Eustachius, Diakon, Kardinäle der hochheiligen Römischen Kirche:

Allen Christgläubigen, welche das vorliegende Schriftstück betrachten werden, immerwährendes Heil im Herrn. Der Glanz väterlichen Ruhmes, der die Welt mit seiner unaussprechlichen Klarheit erleuchtet, begleitet die frommen Wünsche seiner Getreuen, die auf seine gnädigste Majestät hoffen, besonders dann mit wohlwollender Gunst, wenn deren Unterwürfigkeit durch die Bitten und Verdienste der Heiligen unterstützt wird. Wünschend daher, dass der Altar der heiligen Maria Magdalena des Spitals des heiligen Conrad zu Konstanz mit angemessenen Ehren besucht und in seinen Strukturen und Gebäuden pflichtgemäss repariert, gefördert, unterhalten und aufrechterhalten, mit Büchern, Kelchen, Lichtern und andern kirchlichen Schmuckgegenständen geziert, unterstützt und in lobenswerter Weise gesichert werde, dass darin auch der Gottesdienst vermehrt werde, die Christgläubigen selbst umso lieber zu ihr zur Anbetung zusammenströmen, damit sie sich dadurch dort durch die Gabe der himmlischen Gnade reichlicher erquickt sehen, auch durch die flehentlichen Bitten der in Christus Geliebtendes verehrungswürdigen Mannes Magister Johannes Hagenwilers, Notars der heiligen Pfalz, und auch des Edelmannes Nikolaus Burgermaisters, des erwähnten Spitals Meister oder Leiters, die sie darüber demütig vorgebracht haben, geneigt (und) vertrauend auf die Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus durch dessen Vollmacht: 

Allen wahrhaft Reumütigen und Bekennenden, welche den genannten Altar an den Feiertagen der Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus, der Weihnacht, der Reinigung der hl. Jungfrau Maria (Lichtmess), des hl. Bischofs Conrad und der Weihe desselbigen Altars von den ersten Vespern bis zu den zweiten Vespern inbegriffen treu ergeben jährlich besuchen und zur Wiederherstellung und Instandhaltung der Gebäude, Kelche, Bücher, Leuchter und der andern daselbst für den Gottesdienst notwendigen Zierden ihre hilfreichen Hände ausstrecken, lassen wir, die vorgenannten Kardinäle und jeder beliebige von uns für jeden beliebigen Tag der genannter. Festlichkeiten, an denen sie das tun werden, hundert Tage an den auferlegten Bussen im Herrn barmherzig nach, fortdauernd in gegenwärtigen, immerwährenden und zukünftrigen Zeiten. Zu deren Beglaubigung und Zeugnis liessen wir die gegenwärtige Urkunde erstellen und durch das Anhängen unserer gewohnten Siegel bekräftigen. 

Gegeben zu Rom in unseren Häusern. Im Jahre des Herrn tausendvierhundertsiebenundsiebzig, am 20. Tag des Monats Februar, im sechsten Jahr des Pontifikates unseres Herrn, des Papstes Sixtus VI.